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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Gesonderte Fahrtaufwendungen neben Pendlerpauschale als Werbungskosten
Das Vorliegen des erhöhten Pendlerpauschales aufgrund der Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, unter Bedachtnahme der optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehr, schließt die Berücksichtigung von gesonderten Fahrtaufwendungen als Werbungskosten für Fahrten im Zuge des Besuchs von Fortbildungsveranstaltungen, die auf der Strecke zum Arbeitsplatz gelegen sind, nicht grundsätzlich aus. Erfolgt das Zurücklegen der Strecke zu den Fortbildungsveranstaltungen an Arbeitstagen, an denen zum Zwecke des Besuchs der Veranstaltungen faktisch nicht gearbeitet wird, fallen zusätzliche Aufwendungen an, die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, da dem Arbeitnehmer nicht vorgeworfen werden kann, dass diese Strecke ohnehin am Weg zum Arbeitsplatz liegen würde, und er zudem nachweislich sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung und Erhaltung des Kfz zu tragen hat (