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Gesetzesprüfungsverfahren zur beschränkten Abzugsfähigkeit von Managementgehältern und freiwilligen Abfertigungen
Nach dem Bundesfinanzgericht Linz (/2014) hat nun auch das Bundesfinanzgericht Salzburg (/2014) ein Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH initiiert und die Frage der Verfassungskonformität der durch das AbgÄG 2014 eingeführten Abzugsbeschränkungen für Bezüge über € 500.000,– und nicht begünstigt besteuerte freiwillige Abfertigungen (vgl PV-Info 4/2014, Seite 14) zur Entscheidung vorgelegt. Die Kernaussagen lauten:
Die Beschränkung der Nichtabzugsfähigkeit für freiwillige Abfertigungen – nicht aber auch für gesetzliche Abfertigungen – widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
Der plötzliche und gravierende Eingriff in die steuerliche Rechtsposition verletzt den Vertrauensschutz.
In der derzeitigen Fassung kommt es in bestimmten Situationen zu unsachlichen Ergebnissen und zu einer unverhältnismäßig hohen Gesamtsteuerbelastung.
Der VfGH hat die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Entscheidung des Höchstgerichts ist wohl erst mit Jahresende oder kommendes Jahr zu erwarten. PV-Info wird Sie auf dem Laufenden halten.
Mag. Thomas Kiesenhofer