Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Weiterbildungsgeld bei Praktikum
Nach einem aktuellen VwGH-Erkenntnis schließt die Absolvierung eines Praktikums (Ausbildungsverhältnisses) den Bezug von Weiterbildungsgeld auch dann nicht aus, wenn im Rahmen dieses Praktikums die Geringfügigkeitsgrenze überschreitende (und daher zur Versicherung nach dem ASVG führende) Einkünfte bezogen werden ().
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin absolvierte während des Bezugs von Weiterbildungsgeld ein Praktikum, bei dem sie ein Taschengeld in einer die Geringfügigkeitsgrenze überschreitenden Höhe erhielt. Beim Hauptverband war sie als „vollversichert – Qualifikation 14 – als Angestellte“ gemeldet. Das AMS ging aufgrund dieses Sachverhalts vom Vorliegen einer über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnten Beschäftigung aus, die dem Bezug von Weiterbildungsgeld gemäß § 26 Abs 3 AlVG entgegensteht, und forderte das Weiterbildungsgeld daher zurück.
Erkenntnis des VwGH
Der VwGH hob den Rückforderungsbescheid im Wesentlichen mit folgender Begründung auf:
Zum einen besteht keine rechtliche Bindung des AMS an die beim Hauptverband gespeicherten Versicherungsdaten (zB ). Solange die Pflichtversicherung nicht rechtskräftig (mit Bescheid) festgestellt wor...