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Auslandsentsendung: Kein Vorteil aus dem Dienst-verhältnis bei vorübergehend übernommener ausländischer Steuer durch den Arbeitgeber
Mag. Petra Vrignaud, LL.M. ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.
Das BMF bestätigt in EAS 3344 vom , BMF-010221/0004-VI/8/2014, dass die vorübergehende Übernahme einer ausländischen (Lohn- bzw Einkommen-)Steuer durch den Arbeitgeber weder ein Arbeitgeberdarlehen darstellt noch als (vorübergehender) Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusehen ist, wenn die im Rahmen einer Veranlagung vom Arbeitnehmer rückgeforderte österreichische Einkommensteuer in weiterer Folge an den Arbeitgeber rückerstattet wird.
(Bisherige) Verwaltungsvereinfachung bei Entsendungen (DBA mit Anrechnungsmethode)
Insbesondere in jenen Fällen, in welchen die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Anrechnungsmethode vorsehen (beispielsweise DBA mit Italien, Finnland, Großbritannien, USA), kann es bei einer Auslandsentsendung von Arbeitnehmern zu einer vorübergehenden Doppelbesteuerung der Bezüge kommen: In der Regel wird nämlich eine zeitliche Diskrepanz zwischen jenem Zeitpunkt, in welchem eine ausländische Steuerschuld schon zu begleichen ist, und jenem, in dem letztlich die Anrechnung der ausländischen auf die inländische Einkommensteuer und damit die Rückerstattung erfolgt (das heißt im Veranlagungsverfahren), bestehen.
S. 27Um dem Steuerpflichtigen diese Unannehmlich...