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FMA-Mindeststandards für die interne Revision
Die FMA hat am ihre „Mindeststandards für die interne Revision“ (online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-mindeststandards) veröffentlicht. Bei den Mindeststandards der FMA handelt es sich um Orientierungshilfen mit konkreten Verhaltensempfehlungen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten sollen daraus nicht ableitbar sein. Die FMA-Mindeststandards für die interne Revision gelten grundsätzlich für alle Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Durchführung eines oder mehrerer der in § 1 Abs 1 BWG genannten Bankgeschäfte sowie für Finanzinstitute iSd § 1 Abs 2 BWG. Daneben verweist die FMA auf weiter gehende Anforderungen in den von der EBA erlassenen und seit geltenden „Leitlinien zur internen Governance“ (EBA/GL/2017/11, online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/eu/eba-leitlinien).
Generell soll die interne Revision das Three-lines-of-defence-Modell ergänzen, wonach die operativen Bereiche (first line of defence) die Risiken erkennen und managen sollen, das Risikomanagement (second line of defence) die Risiken bereichsübergreifend identifizieren, messen und beobachten soll und die interne Revision (third line of defence) allgemein und anlassbezoge...