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PV-Info 3, März 2014, Seite 23

Einzahlung einer umsatzabhängigen Belohnung als Arbeitgeberbeitrag in eine Pensionskasse

PV-Info Redaktion

RV/0174-K/10

Roman Fragner, MPA, ist Leiter des bundesweiten Fachbereichs Lohnsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des BMF.

Sachverhalt

Das Unternehmen erstellte jeweils am Jahresanfang einen Bonusplan, der bestimmte Zielerreichungskriterien enthielt. Bei deren Erreichen hatten Arbeitnehmer bzw Geschäftsführung Anspruch auf eine Bonuszahlung. Der Arbeitgeberzahlte diese Bonusbeträge in die Pensionskasse ein und behandelte sie als nicht steuerbare Arbeitgeberbeiträge im Sinne des § 26 Z 7 lit a EStG.

Im Zuge einer GPLA wurden die Beträge als Vorteil aus dem Dienstverhältnis eingestuft und als Arbeitnehmerbeiträge nachversteuert. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zuerkennung ein Wahlrecht bzw Mitwirkungsrecht in Bezug auf die Auszahlung der Boni und somit die Verfügungsmacht darüber hatten.

Hinsichtlich jener Mitarbeiter, bei denen auch im Dienstvertrag der Bonusanspruch geregelt war, wurde die Steuerpflicht bereits während des Verfahrens außer Streit gestellt. Streitgegenständlich waren letztlich die Bonuszahlungen an die Geschäftsführerin, in deren Dienstvertrag sich keine Regelung zu Bonusbeträgen befand. Jedoch ging aus einer ergänzenden Vereinbaru...

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