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PV-Info 3, März 2014, Seite 16

Ruhepausen und Entgeltpflicht

8 ObA 61/13y

Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 12. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Rechtsgrundlagen

Nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren (§ 11 Abs 1 AZG). Ruhepausen sind keine Arbeitszeit (§ 2 Abs 1 Z 1 AZG) und daher entgeltfrei.

Eine Pause im Sinne der vorgenannten Bestimmungen liegt nur dann vor, wenn klar ist, dass der Arbeitnehmer während der gesamten Pausenzeit keinen A...

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