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PV-Info 3, März 2014, Seite 15

Behandlung von Zeitguthaben am Ende des Durchrechnungszeitraums für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe

In einem Rundschreiben der Wirtschaftskammer Österreich – Geschäftsstelle Bau – wurde auf die Frage der Auszahlung von Einarbeitungsstunden in Verbindung mit der ab 1. 1. 2014 schrittweisen Absenkung des Überstundenzuschlags eingegangen. Ob nun der Überstundenzuschlag im Zeitpunkt der Einarbeitung (vereinfacht Kollektivvertragslohn plus 30 %) oder der Überstundenzuschlag im Zeitpunkt der Auszahlung (2014: Kollektivvertragslohn plus 25 %, ab 2015 Kollektivvertragslohn plus 20 %) zur Anwendung kommt, wird in diesem Beitrag aufgezeigt.

Zeitausgleich

Zeitguthaben, die nach den ...

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