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PV-Info 3, März 2014, Seite 5

Anhebung des Höchstbetrags des PKW-Sachbezugs ab 1. 3 . 2014

PV-Info Redaktion

Wie im Regierungsprogramm der im Dezember 2013 neu angetretenen Bundesregierung angekündigt (siehe PV-Info 2/2014, Seite 7), wird der Höchstbetrag für den PKW-Sachbezug mit Wirkung ab März 2014 wie folgt angehoben:

  • voller PKW-Sachbezug € 720,– (bisher € 600,–), dies entspricht 1,5 % von € 48.000,– an Anschaffungskosten inklusive NoVA und USt;

  • halber PKW-Sachbezug € 360,– (bisher € 300,–), dies entspricht 0,75 % von € 48.000,– an Anschaffungskosten inklusive NoVA und USt.

Im Rahmen der Personalverrechnung sind ab März 2014 die bisher mit € 600,– bzw € 300,– begrenzten PKW-Sachbezugswerte dahingehend zu prüfen, welche Anschaffungskosten der Berechnung zugrunde liegen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen (Änderung der Sachbezugswerteverordnung, BGBl II 2014/29, ausgegeben am ).

Anmerkung: Diese Anhebung der Höchstgrenze des PKW-Sachbezugs auf Basis von Anschaffungskosten in Höhe von € 48.000,– (inklusive NoVA und USt) hat keine Auswirkung auf die sogenannte Luxustangente iSd § 20 Abs 1 Z 2b EStG idF der Verordnung BGBl II 2004/466 in Höhe von € 40.000,– inklusive NoVA und USt.

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