Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anhebung des Höchstbetrags des PKW-Sachbezugs ab 1. 3 . 2014
Wie im Regierungsprogramm der im Dezember 2013 neu angetretenen Bundesregierung angekündigt (siehe PV-Info 2/2014, Seite 7), wird der Höchstbetrag für den PKW-Sachbezug mit Wirkung ab März 2014 wie folgt angehoben:
voller PKW-Sachbezug € 720,– (bisher € 600,–), dies entspricht 1,5 % von € 48.000,– an Anschaffungskosten inklusive NoVA und USt;
halber PKW-Sachbezug € 360,– (bisher € 300,–), dies entspricht 0,75 % von € 48.000,– an Anschaffungskosten inklusive NoVA und USt.
Im Rahmen der Personalverrechnung sind ab März 2014 die bisher mit € 600,– bzw € 300,– begrenzten PKW-Sachbezugswerte ...