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OGH klärt wichtige Zweifelsfragen zum Ausbildungskostenrückersatz
In einer aktuellen Entscheidung beschäftigte sich der OGH mit zwei in der Praxis wesentlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem Rückersatz von Ausbildungskosten: einerseits mit einer allfälligen Pflicht, die Ausbildung durch eine positive Prüfung abzuschließen, andererseits mit der Zulässigkeit des Einbehalts von der Endabrechnung ( ).
Sachverhalt
Anlass der OGH-Entscheidung waren die Ausbildungen einer Friseurin für Nagel-design und Wimpernverlängerung. Die Friseurin meldete sich freiwillig für diese Zusatzausbildungen an und unterfertigte eine – formell richtige – schriftliche Vereinbarung über den Rückersatz der Ausbildungskosten für den Fall, dass sie das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Bindungsdauer beendet. Die Höhe der Ausbildungskosten wurde jeweils mit einem Pauschalbetrag angegeben. Als die Friseurin das Arbeitsverhältnis wenige Monate nach Absolvierung der Ausbildungen beendete, behielt die Arbeitgeberin die Ausbildungskosten in voller Höhe von der Endabrechnung als Nettoabzug ein. Die Arbeitnehmerin klagte daraufhin ihre Entgeltforderungen aus der Endabrechnung ein. Die Arbeitnehmerin begründete dies damit, dass die Ausbildungen n...