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Ausländischer Dienstgeber und Nebenbeiträge
Wer in Österreich wohnt und unselbständig erwerbstätig ist, unterliegt nicht nur der österreichischen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung); auch die sogenannten Nebenbeiträge und Umlagen fallen an. Aber gilt das auch dann, wenn der Dienstnehmer zwar der inländischen Sozialversicherung unterliegt, der Dienstgeber jedoch vom Ausland aus agiert oder der Dienstnehmer sogar in einem Dienstverhältnis im Ausland steht?
Territorialitätsprinzip
Das ASVG geht grundsätzlich vom Territorialitätsprinzip aus (§ 3 Abs 1 ASVG). Als im Inland beschäftigt gelten unselbständig Erwerbstätige, deren Beschäftigungsort im Inland gelegen ist. Beschäftigungsort ist der Ort, an dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Wird eine Beschäftigung abwechselnd an verschiedenen Orten, aber von einer festen Arbeitsstätte aus ausgeübt, so gilt diese als Beschäftigungsort. Wird eine Beschäftigung ohne feste Arbeitsstätte ausgeübt, so gilt der Wohnsitz des Versicherten als Beschäftigungsort. Hat also der ausländische Dienstgeber einen Firmensitz in Österreich, so ist grundsätzlich (es sei denn, die Sozialversicherungszuständigkeit wird durch die VO [EG] 883/2004 einem anderen Mitgliedstaat zugewiesen)...