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PV-Info 1, Jänner 2014, Seite 5

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

Monika Kunesch

wie gewohnt bringt der Jahreswechsel, insbesondere im Lohnsteuerbereich, gerade rechtzeitig für die Programm-Updates der Lohnverrechnungssoftware so manch Neues. So vertritt die Finanzverwaltung nunmehr endlich eine – meines Erachtens höchst überfällige – DBA-konforme Besteuerung bei nur teilweiser Inlandsbesteuerung von sonstigen Bezügen. Ebenfalls für Auslandssachverhalte, und zwar für solche in Einsatzstaaten, mit denen Österreich DBA mit Anrechnungsmethode geschlossen hat, ist ab dem Jahr 2014 eine neue Lohnzettelart 24 zu verwenden – für den Lohnverrechner gewinnen Spezialkenntnisse iZm Auslandssachverhalten immer mehr an Bedeutung. Ebenfalls Auslandssachverhalte betrifft die Frage, ob für inländische Dienstverhältnisse von ausländischen Arbeitgebern, wie gewohnt, Nebenbeiträge abzuführen sind. Christa Kocher erläutert aber auch, ob für Dienstverhältnisse im Ausland, die aufgrund der EU-Sozialrechtsverordnung (EG) 883/2004 österreichischer Sozialversicherungszuständigkeit unterliegen, Nebenbeiträge anfallen.

Thomas Rauch untersucht für Sie die Frage, ob es eine Diskriminierung darstellt, wenn Teilzeitbeschäftigten erst ab einem bestimmten Ausmaß an Außendiensttätigkeit eine Au...

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