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Berechnung der Fahrtstrecke für das Pendlerpauschale
Mag. Selma Yildirim ist Fachbereichsleiterin im Finanzamt Innsbruck.
Der UFS hatte sich in seiner Entscheidung vom , RV/0300-F/13, mit der Frage der Berechnung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu beschäftigen.
Sachverhalt
Der nichtselbständig erwerbstätige Steuerpflichtige beantragte das „kleine Pendlerpauschale“ für eine Wegstrecke von 40 bis 60 km und behauptete, die einfache Fahrtstrecke von seinem Wohnsitz bis zur Dienststelle betrage 42 km.
Das Finanzamt erkannte nur ein Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von 20 bis 40 km an. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass bei der Ermittlung der Wegstrecke die kürzeste zumutbare Strecke herangezogen werden müsse. Die grundsätzlich mit den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwegen zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen zu errechnende Wegstrecke bzw der Arbeitsweg betrage nach der Berechnung des Finanzamtes „nur“ 39 km.
Unstrittig war, dass für den Arbeitnehmer die Benützung eines Massenbeförderungsmittels möglich bzw zumutbar war und daher kein „großes Pendlerpauschale“ zustand. Im gegenständlichen Fall war somit festzustellen, ob die Anzahl der zurückgelegten Kilometer für die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte über oder unter 40 km liegt. Die abwe...