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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Ausnahme vom Anwendungsbereich des AuslBG für Diplomatenangehörige
Durch BGBl II 2013/254, ausgegeben am , wurde die in der AuslBG-VO (BGBl 1990/609) enthaltene Ausnahme vom Anwendungsbereich des AuslBG für Diplomatenangehörige um die Staaten Argentinien, Indien, Israel und Südafrika erweitert. Damit sind nunmehr Ehegatten, eingetragene Partner und ledige Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (für Kinder mit Behinderung gilt keine Altersbeschränkung) von Mitgliedern diplomatischer Vertretungen von Argentinien, Australien, Indien, Israel, Kanada, Südafrika und den USA unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit vom AuslBG ausgenommen und können in Österreich jede Beschäftigung bewilligungsfrei ausüben. Die erforderlichen Vereinbarungen mit Israel (seit ) und Südafrika (seit ) sind bereits wirksam, Argentinien und Indien sind derzeit in Vorbereitung (BMASK , BMASK-435.006/0017-VI/B/7/2013).
Andreas Gerhartl
Ausländerbeschäftigung im Wintertourismus
Durch BGBl II 2013/312, ausgegeben am , wurden Kontingente für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskr...