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PV-Info 10, Oktober 2013, Seite 18

Zufluss von Geschäftsführervergütungen an Alleingesellschafter

Mag. Silvia Schuster ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.

Silvia Schuster

Wird ein vertraglich vereinbartes Entgelt nicht an den Geschäftsführer ausbezahlt und auch nicht als Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter im Jahresabschluss eingestellt, gilt das Entgelt dennoch als zugeflossen, wenn es keine schriftliche Vereinbarung über den Verzicht gibt (). Auch Akontozahlungen auf Geschäftsführerbezüge kommt kein Darlehenscharakter zu; vielmehr gelten sie im Zeitpunkt der Zahlung als zugeflossen ().

1. Zufluss einer Geschäftsführervergütung an den Alleingesellschafter einer GmbH trotz fehlender Auszahlung oder Verbuchung

Sachverhalt

Im Geschäftsführungsvertrag zwischen dem in Deutschland ansässigen und in Österreich beschränkt steuerpflichtigen Alleingesellschafter einer GmbH und der GmbH war das Entgelt für die Geschäftsführungstätigkeit wie folgt geregelt:

  • eine Vergütung von 9 % des Gesamtumsatzes der GmbH, die monatlich zu berechnen und auszubezahlen ist, sowie

  • eine gewinnabhängige Vergütung (Tantieme) in Höhe von 25 % des Gewinns vor Steuern.

Zusätzlich wurde im Geschäftsführungsvertrag festgehalten, dass Änderungen in jedem Fall der Schriftform bedürfen.

Im Gesellschaftsvertrag ist festgehalten,...

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