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Wichtige Informationen über das eBUAK-Portal
Die BUAK informiert in einem Rundschreiben über die mit gesetzlich verpflichtende Portalapplikation.
Hinweis für die Praxis
Mit dem eBUAK-Portal können die Übermittlung der Schlechtwettereingaben, Urlaubsentgelteinreichungen, Zuschlagsmeldungen, Zuschlagsentrichtungen, Baustellenmeldungen und das Abrufen der Kontoinformationen elektronisch durchgeführt werden. Die derzeitige Meldelisteneingabe wird Anfang 2014 durch eine neu adaptierte Anwendung ersetzt.
Werden Meldungen bereits über das eBUAK-Portal durchgeführt?
Gibt es bereits einen Endnutzer-Nutzungsvertrag mit der BUAK, bleiben alle vergebenen Portalzugangsberechtigungen bestehen. Mit dem aktuellen Usernamen und Passwort steht weiterhin das eBUAK-Portal uneingeschränkt zur Verfügung. Hinzufügungen von Betrieben zu bestehenden Portalzugangsberechtigungen von Parteienvertretern (das sind Rechtsanwälte, Berufsberechtigte im Sinne des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, Bilanzbuchhaltungsberufe) werden nach Vorlage einer Vollmacht S. 14automatisch durchgeführt. Es ist nicht mehr notwendig, einen Endnutzer-Nutzungsvertrag für die Hinzufügung zu übermitteln.