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Pendlerverordnung bringt Klarstellungen zur neuen Pendlerförderung
Mag. Margot Blauensteiner ist Juristin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.
Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung), BGBl II 2013/276, ausgegeben am , soll (hoffentlich) einige Klarstellungen zur neuen Pendlerförderung (siehe ausführlich PV-Info 4/2013, Seite 8 ff, und PV-Info 7/2013, Seite 11 ff) bringen.
Mit dem Ziel der verbindlichen Festlegung von Parametern, wie Pendlerpauschale und Pendlereuro möglichst einfach und genau zu ermitteln sind, wurden in die Verordnung insb folgende Regelungen für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, aufgenommen:
Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
In der Verordnung wird der Grundsatz verankert, dass jene Strecke maßgeblich ist, die sich bei Berücksichtigung der kürzesten Zeitdauer ergibt.
Maßgebend soll dementsprechend die Wegstrecke sein, die
auf öffentlich zugänglichen Flächen
unter Verwendung eines Massenbeförderungsmittels,
eines privaten Personenkraftwagens oder
auf Gehwegen (= Teilstrecken bis 1 Kilometer)
zurückgelegt werden muss, um in der kürzestmöglichen Zeitdauer die Arbeitsstätte von der Wohnung aus zu erreichen.
Die V...