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PV-Info 10, Oktober 2013, Seite 11

Pendlerverordnung bringt Klarstellungen zur neuen Pendlerförderung

Mag. Margot Blauensteiner ist Juristin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.

Margot Blauensteiner

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung), BGBl II 2013/276, ausgegeben am , soll (hoffentlich) einige Klarstellungen zur neuen Pendlerförderung (siehe ausführlich PV-Info 4/2013, Seite 8 ff, und PV-Info 7/2013, Seite 11 ff) bringen.

Mit dem Ziel der verbindlichen Festlegung von Parametern, wie Pendlerpauschale und Pendlereuro möglichst einfach und genau zu ermitteln sind, wurden in die Verordnung insb folgende Regelungen für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, aufgenommen:

Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

In der Verordnung wird der Grundsatz verankert, dass jene Strecke maßgeblich ist, die sich bei Berücksichtigung der kürzesten Zeitdauer ergibt.

Maßgebend soll dementsprechend die Wegstrecke sein, die

  • auf öffentlich zugänglichen Flächen

  • unter Verwendung eines Massenbeförderungsmittels,

  • eines privaten Personenkraftwagens oder

  • auf Gehwegen (= Teilstrecken bis 1 Kilometer)

zurückgelegt werden muss, um in der kürzestmöglichen Zeitdauer die Arbeitsstätte von der Wohnung aus zu erreichen.

Die V...

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