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DBA-steuerfreie Einkünfte und Steuererklärungspflicht, Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot, Pensions-abfindungen im DBA Schweiz
Mag. Petra Vrignaud ist Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.
Der folgende Beitrag befasst sich mit weiteren DBA-rechtlichen Fragen: EAS 3329 vom behandelt die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung trotz DBA-steuerfreier Einkünfte; EAS 3324 vom beschäftigt sich mit dem Kausalitätsprinzip im Zusammenhang mit Einkünften aus unselbständiger Arbeit; in der UFS-Entscheidung vom , RV/0437-F/10, ging es um mehrere Streitfragen, ua um die Besteuerung von Pensionsabfindungen, im DBA Schweiz.
1. DBA-steuerfreie Einkünfte und die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
Gemäß § 42 Abs 2 EStG besteht für beschränkt Steuerpflichtige die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn die veranlagungspflichtigen Einkünfte nach § 102 EStG € 2.000,– überschreiten. Da es keine gesetzliche Ausnahme von diesem Grundsatz gibt, gilt dies grundsätzlich auch dann, wenn die Einkünfte letztlich (zB nach Anwendung einer in einem DBA vorgesehenen Befreiungsmethode) in Österreich gar nicht besteuert werden.
Praktisch gesehen würde damit grundsätzlich jede kurzfristige Arbeitnehmerentsendung nach Österreich mit auf das Inland entfallenden Einkünften von über € 2.000,–, selbst wenn von vornherein absehbar ist, dass die 183-Tage-Frist keinesfalls erfüllt wird und Österreich daher kein Best...