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Der wirtschaftliche Arbeitgeber – eine Lösung in Sicht?
Bei der Zuteilung von Besteuerungsrechten an Einkünften aus unselbständiger Arbeit stellt die österreichische Finanzverwaltung auf den Arbeitgeberbegriff nach innerstaatlichem (Zivil-)Recht ab; der VwGH hat dieser Sichtweise in einem kürzlich ergangenen Erkenntnis ( , zu , mit weiteren Verweisen auf -K/10) eine Absage erteilt und stattdessen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Vordergrund gerückt.
Sachverhalt
Im gegenständlichen Fall wurde ein österreichischer Arbeitnehmer für 30 % seiner Arbeitsleistung zu einer slowakischen Konzerngesellschaft entsendet. Sowohl das zuständige Finanzamt als auch der UFS entschieden, dass diese Einkünfte (weiterhin) dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats Österreich unterliegen, sofern die „typischen Arbeitgeberaufgaben“ weiterhin vom österreichischen Arbeitgeber wahrgenommen werden (vgl dazu die entsprechende Auflistung in Rz 924 LStR 2002). Gleichzeitig unterlagen diese Einkünfte allerdings (auch) dem Besteuerungsanspruch der Slowakei, da aufgrund des nationalen slowakischen Steuerrechts bei internationaler Personalgestellung der Beschäftiger aufgrund der Kostenüberw...