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Reisekosten und Pendlerpauschale eines ÖBB-Bediensteten
Mag. (FH) Michael Krammer ist Mitarbeiter der Lohnsteuerabteilung des BMF.
Der UFS hat in der Entscheidung vom , RV/3202-W/11, dargelegt, dass trotz Vorliegens von Werkverkehr (bzw einer steuerfreien Beförderung iSd § 3 Abs 1 Z 21 EStG) aufgrund der Tatsache, dass dieser nicht genutzt wird, für diese Wegstrecke ein Pendlerpauschale iSd § 16 Abs. 1 Z 6 EStG zusteht. Im Zusammenhang mit beantragten Reisekosten war der UFS genauso wie das Finanzamt der Auffassung, dass, wenn an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein (weiterer) Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, Tagesgelder gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG nur für die jeweilige Anfangsphase zustehen.
Der UFS hat in der Entscheidung vom , RV/3202-W/11, dargelegt, dass trotz Vorliegens von Werkverkehr (bzw einer steuerfreien Beförderung iSd § 3 Abs 1 Z 21 EStG) aufgrund der Tatsache, dass dieser nicht genutzt wird, für diese Wegstrecke ein Pendlerpauschale iSd § 16 Abs. 1 Z 6 EStG zusteht. Im Zusammenhang mit beantragten Reisekosten war der UFS genauso wie das Finanzamt der Auffassung, dass, wenn an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein (weiterer) Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, Tagesgelder gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG nur für die jeweilige Anfangsphase zustehen.
1. Sachverhalt
Ein Gleismeister bei den ÖBB, der auch als Betriebsrat tätig ist, hat in der Arbeitneh...