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Pendlerpauschale: längere Fahrtstrecke durch Sicherheitsüberlegungen
Der VwGH stellt fest, dass hinsichtlich des Pendlerpauschales Sicherheitsüberlegungen bei der Fahrtstreckenwahl keine bloßen persönlichen Vorlieben darstellen. Dies allerdings nur, wenn die (längere) Strecke nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen vernünftigerweise gewählt wird. Hierbei ist auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen
().
Anmerkung: Ab diesem Jahr steht Pendlern zusätzlich zum Pendlerpauschale der Pendlereuro als Absetzbetrag in Höhe von jährlich € 2,– pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu.