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Krankenstand unterbricht vereinbarten Zeitausgleich nicht
Der OGH hat kürzlich in einer Entscheidung bekräftigt, dass eine Erkrankung während eines vereinbarten Zeitausgleichs diesen nicht unterbricht ( ).
Sachverhalt
Der Entscheidung des OGH lag ein in der Praxis häufiger Fall zugrunde. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Für die Zeit bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses wurde die Konsumation der Überstunden durch Zeitausgleich vereinbart. In weiterer Folge meldete sich der Arbeitnehmer für die Dauer des vereinbarten Zeitausgleiches krank und begehrte am Ende des Dienstverhältnisses die Auszahlung des Überstundenentgelts. Der OGH erteilte diesem Begehren des Arbeitnehmers eine klare Absage.
Entscheidung des OGH
Der OGH begründet die Abweisung der Forderungen des Arbeitnehmers damit, dass die Unterbrechung des vereinbarten Zeitausgleichs durch Krankheit voraussetzt, dass der Arbeitnehmer durch Krankheit an der Leistung seiner Arbeit verhindert ist. Dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer eine Arbeitspflicht zu erfüllen gehabt hätte. Ist der Arbeitnehmer aber an bestimmten Tagen bzw innerhalb bestimmter Zeiträume gar nicht zur Arbeitsleistu...