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PV-Info 8, August 2013, Seite 20

Die Freizeitoption der Elektro- und Elektronikindustrie

Bernhard Gruber und Peter Winkelmayer

In der Elektro- und Elektronikindustrie gibt es seit Jahren mehrere Wahlmöglichkeiten für die betriebliche Umsetzung des jeweiligen Kollektivvertragsabschlusses. Der am in Kraft getretene Abschluss ermöglicht erstmals die individuelle Entscheidung für mehr Freizeit statt der Lohn- bzw Gehaltserhöhung.

Formale Voraussetzungen

Die Freizeitoption wird in Betrieben der Elektro- und Elektronikindustrie genützt, in denen

  • überkollektivvertraglich entlohnte Mitarbeiter

  • auf der Grundlage einer bis abgeschlossenen Betriebsvereinbarung

  • bis Einzelvereinbarungen über die Anwendung der Freizeitoption abgeschlossen haben.

Unmittelbare Auswirkung

Laut Kollektivvertragsabschluss 2013 beträgt die Erhöhung für Mitarbeiter mit überkollektivvertraglichem Lohn bzw Gehalt in den Beschäftigungsgruppen (BG) A bis I 3,0 % (BG J, K: 2,8 %). Mitarbeiter, die die Freizeitoptions-Einzelvereinbarung abgeschlossen haben, erhalten statt dieser Erhöhung mit Wirkung ab eine prozentuell gleichwertige Freizeitgutschrift im Ausmaß von fünf Stunden pro Monat (BG J, K: 4,67 Std).

S. 21Beispiel 1

Eine in BG C eingestufte Arbeiterin verdiente am monatlich € 2.000,– brutto. Mit ihr wurde die Freizeitoption vereinbart. Seit stehen ...

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