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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Änderungen im AlVG durch das SRÄG 2013 ab
Durch das SRÄG 2013, BGBl I 2013/67, ausgegeben am , wurde bestimmt, dass ab das Vorliegen wichtiger Gründe gem § 4 Abs 1 Z 3 AuslBG, die der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung entgegenstehen (insbesondere wiederholte Verstöße gegen das AuslBG durch Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung während der letzten zwölf Monate), den Anspruch auf Leistungen auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ausschließt (§ 7 Abs 3 Z 2 AlVG). Siehe zu den Details die Durchführungsweisung des BMASK, 435.005/0019-VI/B/1/2013.
Änderung der Schwerarbeitsverordnung mit
§ 1 Abs 2 der Schwerarbeitsverordnung wird dahingehend ausgeweitet, dass Tätigkeiten, für die Zuschläge zum Sachbereich Urlaub der BUAK nach den §§ 21 und 21a BUAG zu entrichten sind, jedenfalls als besonders belastende Berufstätigkeiten zählen. Die BUAK hat alle Tätigkeiten an den HVSV zu melden. Die Änderung tritt mit in Kraft. (Verordnung des BMASK, mit der die Schwerarbeitsverordnung geändert wird, BGBl II 2013/201, ausgegeben am )
Rudolf Grafeneder
Erweiterung des Geltungsbereichs der VO (EU) 465/2012
Betreffend Sozialversicherungsz...