Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 1, Jänner 2013, Seite 22

Salzburger Steuerdialog 2012 – Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht

Mag. Petra Vrignaud, LLM., ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.

Petra Vrignaud

Am hat das BMF die heurige Ergebnisunterlage zum internationalen Steuerrecht des alljährlich stattfindenden Salzburger Steuerdialogs in Erlassform veröffentlicht (BMF-010221/0627-IV/4/2012). Diese umfasst grundsätzlich sieben Themenbereiche, wobei im folgenden Beitrag lediglich eine auszugsweise Darstellung jener Themen im Nahbereich der Personalverrechnung erfolgt.

1. ÖBB-Pensionen nach Thailand

Sachverhalt

Gegenstand dieser Fragestellung war, ob von den ÖBB ausbezahlte Pensionen eines (mittlerweile) in Thailand ansässigen Pensio nisten unter Art 18 Abs 1 (Ruhegehälter, generell) oder Art 19 Abs 3 lit a (Ruhegehälter im Zusammenhang mit öffentlichem Dienst) des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Thailand einzuordnen sind, weil davon die Zuordnung des Besteuerungsrechts (entweder Ansässigkeitsstaat [Art 18] oder Kassenstaat [Art 19]) abhängt.

S. 23Rechtsansicht des BMF

Art 19 DBA Thailand kommt generell nur dann zur Anwendung, wenn die Ruhegehälter von einem Vertragsstaat (Bund), seinen Gebietskörperschaften (Länder, Gemeinden) oder aus einem von diesen errichteten Sondervermögen gezahlt werden. Im Unterschied zu anderen österreichischen DBA umfasst Art 19 DBA Thailand allerdings nicht auch Vergütungen von juristischen Person...

Daten werden geladen...