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Änderung des BUAG und des BSchEG
Der Nationalrat hat am ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG) geändert werden (BGBl I 2012/117, ausgegeben am ), beschlossen. Die Schwerpunkte der Novelle liegen im Bereich des BUAG in einer Reihe von Klarstellungen bei der Entsendung bzw in der Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung. Im Bereich des BSchEG wird nunmehr auch Hitze unter die Schlechtwetterdefinition fallen. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhaltspunkte dargestellt.
1. Änderungen im BUAG
Klarstellung bei Entsendungen nach Österreich (gültig ab )
Zusatzurlaub bei Schichtarbeit: Der bisher in Anhang VI des Kollektivvertrags für Bauindustrie und Baugewerbe geregelte Anspruch auf einen Zusatzurlaub für einen Arbeitnehmer, der Schichtarbeit leistet, wird nunmehr im BUAG geregelt. Damit sind künftig diese Bestimmungen auch für aus dem Ausland entsendete Arbeitnehmer anzuwenden. Für inländische Betriebe ändert sich praktisch nichts, da der Anspruch auf den Zusatzurlaub und die gesamte administrative Durchführung der Bestimmungen schon bisher von der BUAK verwaltet wurden.
S. 12Schließung einer vom OGH festgestellten Gesetzeslücke (): Der OGH hat in der vorstehend erwähnten Entscheidung eine mögliche Konkur...