Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung der Sachbezugswerteverordnung hinsichtlich Zinsenersparnissen
Mit Verordnung der Bundesministerin für Finanzen (BGBl II 2012/396, ausgegeben am ) wurde § 15 Abs 2 EStG hinsichtlich § 5 der VO „Zinsenersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen“ mit Wirkung für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, geändert. Durch die darin vorgesehene Anpassung des Zinssatzes an die Entwicklung der Finanzmärkte wird Diskussionen über die Angemessenheit des anzuwendenden Zinssatzes ein Ende gesetzt.
Der Prozentsatz, der für Zinsenersparnisse aus der kostenlosen oder verbilligten Gewährung von Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen anzusetzen ist, bemisst sich hinkünftig an der vom Europäischen Bankenverband veröffentlichten Monatsdurchschnittstabelle des Euribor für zwölf Monate , und zwar für den Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres. Der ermittelte Durchschnittswert ist um 0,75 Prozentpunkte zu erhöhen und ist in Folge auf halbe Prozentpunkte kaufmännisch zu runden (§ 5 Abs 2 SachbezugswerteVO). Diese Neuregelung gilt im Fall der veranlagten Einkommensteuer erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2013, im Fall des Lohnsteuerabzugs erstmals für Lohnzahlungszeiträume, ...