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PV-Info 1, Jänner 2013, Seite 5

NEWS

PV-Info Redaktion

Zusätzlich zum bisherigen Pendlerpauschale hat der Ministerrat folgende steuerliche Maßnahmen für Pendler beschlossen (Regierungsvorlage vom , 2113 BlgNR 24. GP):

Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte:

  • Drei Arbeitstage pro Woche: ganzes Pendlerpauschale (wie bisher),

  • Zwei Arbeitstage pro Woche: zwei Drittel des Pendlerpauschales (neu),

  • Ein Arbeitstag pro Woche: ein Drittel des Pendlerpauschales (neu).

Neuer Absetzbetrag „Pendlereuro“:

  • Jeder Pendler mit Pendlerpauschale erhält zusätzlich einen Steuerabsetzbetrag von € 2,– je Kilometer einfache Distanz zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz pro Jahr; bei einer Distanz von zB 40 Kilometern beträgt der Steuerabsetzbetrag daher € 80,– pro Jahr (= Kürzung der Steuer).

  • Tickets für öffentliche Verkehrsmittel („Jobticket“), die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, sind lohnsteuerfrei. Dies gilt auch, wenn er nur einen Teil der Kosten übernimmt.

  • Kein Pendlerpauschale mehr für Arbeitnehmer mit PKW-Sachbezug.

  • Anhebung der Negativsteuer (Steuergutschrift) für Pendler von € 141,– auf € 290,– + Pendlerausgleichsbetrag für Pendler mit Einkommensteuer unter € 290,–.

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