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NEWS
Zusätzlich zum bisherigen Pendlerpauschale hat der Ministerrat folgende steuerliche Maßnahmen für Pendler beschlossen (Regierungsvorlage vom , 2113 BlgNR 24. GP):
Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte:
Drei Arbeitstage pro Woche: ganzes Pendlerpauschale (wie bisher),
Zwei Arbeitstage pro Woche: zwei Drittel des Pendlerpauschales (neu),
Ein Arbeitstag pro Woche: ein Drittel des Pendlerpauschales (neu).
Neuer Absetzbetrag „Pendlereuro“:
Jeder Pendler mit Pendlerpauschale erhält zusätzlich einen Steuerabsetzbetrag von € 2,– je Kilometer einfache Distanz zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz pro Jahr; bei einer Distanz von zB 40 Kilometern beträgt der Steuerabsetzbetrag daher € 80,– pro Jahr (= Kürzung der Steuer).
Tickets für öffentliche Verkehrsmittel („Jobticket“), die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, sind lohnsteuerfrei. Dies gilt auch, wenn er nur einen Teil der Kosten übernimmt.
Kein Pendlerpauschale mehr für Arbeitnehmer mit PKW-Sachbezug.
Anhebung der Negativsteuer (Steuergutschrift) für Pendler von € 141,– auf € 290,– + Pendlerausgleichsbetrag für Pendler mit Einkommensteuer unter € 290,–.