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IRZ 10, Oktober 2023, Seite 443

Die Betroffenheitsanalyse nach der EU-Taxonomie-Verordnung – dargelegt am Beispiel der Schieneninfrastruktur

Catharina Ahmadi und Marina Luggauer

Seit müssen Nicht-Finanzunternehmen, welche eine nicht-finanzielle Erklärung (NFI – Non financial Information) aufstellen müssen, qualitative und quantitative Informationen über ihre ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten offenlegen. In der Praxis ergeben sich in der Umsetzung noch große Unklarheiten. Dabei bildet die Identifikation der relevanten Wirtschaftstätigkeiten in Form einer Betroffenheitsanalyse den ersten wichtigen Schritt für die Kennzahlenermittlung und Berichterstattung.

Im Folgenden soll im Detail auf die wichtigsten Aspekte der Betroffenheitsanalyse sowie auf die damit verbundenen Herausforderungen und Auslegungsfragestellungen eingegangen werden.

1. Die EU-Taxonomie im Überblick

Mit der EU-Taxonomie-VO wurde das Fundament für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft gelegt. Mit der Verabschiedung der EU-Taxonomie-VO wurde ein Meilenstein für die Verwirklichung des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ zur Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten gesetzt. Für Unternehmen, die zur Aufstellung einer nicht-finanziellen Erklärung verpflichtet sind, ergeben sich weitere Vorgaben, um die Transparenz der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten zu ...

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