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IRZ 9, September 2023, Seite 373

Besonderheit des „All in One“ Cashflow Hedges nach IFRS 9

René Pollmann

Die Designation eines All in One Cashflow Hedge erfolgt vor dem Hintergrund, dass Grund- und Sicherungsgeschäft demselben Termingeschäft entstammen und zwei abstrahierbare Einzeltransaktionen darstellen. Durch die differenzierte Betrachtung werden Wertänderungen des Sicherungsinstruments bis zum Eintritt der abgesicherten Transaktion erfolgsneutral abgegrenzt, sodass die Charakteristika einer vorab zum Festpreis definierten Kauf- oder Verkaufsverpflichtung sicherungsbilanziell nachgebildet werden.

1. Hintergrund und Bestreben

In den allgemeinen Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen nicht nur Derivate, die durch einen Barausgleich netto erfüllt werden, sondern auch Termingeschäfte, die zu einem vorab definierten Festpreis durch physische Lieferung des Basiswerts brutto ausgeglichen werden, sofern sie nicht als Ausnahme für den Eigenbedarf zu deklarieren sind. Ein solches Termingeschäft führt zur Abnahme- oder Lieferverpflichtung eines zugrunde liegenden finanziellen oder nicht-finanziellen Vermögensgegenstands, dessen Preis sich am Erfüllungszeitpunkt vom vorab fest definierten Terminpreis unterscheiden kann.

Unter Zuhilfenahme der Umsetzungsrichtlinien war es nach IAS 39 zulässig, ein e...

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