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Die Privatstiftung als Konzernspitze
In der letzten Ausgabe startete die GesRZ mit zwei einleitenden Beiträgen ihre neue ständige Rubrik „Der Konzern“, welche sich fortan verschiedenen Problemen des Konzernrechts widmet. Der vorliegende dritte Beitrag behandelt den Fall, dass eine Privatstiftung als Konzernspitze eingesetzt ist.
I. Konzernleitung durch eine Privatstiftung
1. Eine Privatstiftung kann Konzernspitze sein, wenn nicht eine unzulässige, alle wesentlichen Leitungsbereiche umfassende straffe Konzernleitung vorliegt. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass eine Konzernleitung nichts anderes als eine Geschäftsführung eines Unternehmens ist, welche Privatstiftungen nach § 1 Abs 2 Z 2 PSG untersagt ist, sowie eine gewerbsmäßige Tätigkeit darstellen kann, welche Privatstiftungen nach § 1 Abs 2 Z 1 PSG untersagt ist. Andererseits ist Privatstiftungen, wie sich aus den Regelungen über die Aufsichtsratspflicht nach § 22 Abs 1 Z 2 PSG ergibt, eine Konzernleitung gestattet. Dieser Widerspruch lässt sich nur dadurch auflösen, indem man den Privatstiftungen in einem gewissen Umfang die Konzernleitung gestattet.
Eine umfassende Konzernleitung, welche etwa die Bereiche Planungs-, Steuerungs-, Organisations-, Finanz- und Informationsverantwortung umfasst, ist daher eine...