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GesRZ 1, Februar 2019, Seite 9

Vereinsausschluss: Organkompetenz, Bedeutung vorhergehender „einvernehmlicher Lösung“, Verfristung

Zugleich eine Besprechung von

Heinz Keinert und Elisabeth Maria Keinert

Mit dem hier besprochenen Urteil vom , 6 Ob 213/17t, billigt der OGH den Ausschluss eines Vereinsmitglieds wegen unstreitig nicht belegter Vorwürfe gegen den Vereinsvorstand. Allerdings hatte der – laut Statuten für einen Ausschluss zuständige – Vorstand selber aufgrund einer fast acht Wochen später mit dem Vereinsmitglied getroffenen „Vereinbarung“ („einvernehmlichen Lösung“) die Angelegenheit bereits als beendet angesehen und eine andere „Disziplinierungsmaßnahme“ zurückgenommen. Erst nochmals zwei Wochen später sprach er den Ausschluss aus; dies unter Berufung auf einen unmittelbar zuvor gefassten Beschluss einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, der mehrheitlich einen Ausschluss befürwortete. Dieser Besprechungsaufsatz untersucht, ob in Fällen ähnlich dem vorliegenden ein Ausschluss tatsächlich begründet ist; dies im Lichte der Organzuständigkeit, der vorausgegangenen „Vereinbarung“ mit dem Mitglied sowie der seit dem Setzen eines Ausschlussgrundes verstrichenen Zeit. Allen drei Fragenkomplexen kommt für die Vereinspraxis essenzielle Bedeutung zu, weit über den Anlassfall hinaus.

I. Entscheidungskern und Problemübersicht

1. Der Ausschluss aus dem Verein, einem Gol...

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