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IRZ 2, Februar 2021, Seite 85

Drei Jahre besonders wichtige Prüfungssachverhalte (KAM) bei den größten zwanzig Kreditinstituten in Europa

Wolfgang Weigel und Edgar Löw

Die Finanzmarktkrise zog, neben anderen Veränderungen, eine Abschlussprüferreform nach sich. Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIE), zu welchen definitorisch auch Banken gehören, sind spätestens seit dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, in ihrem Bestätigungsvermerk die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters – KAM) zu erläutern. Inzwischen liegen drei aufeinanderfolgende Konzernabschlüsse vor, die Anlass bieten, Entwicklungstendenzen bei den größten zwanzig Kreditinstituten Europas zu untersuchen.

1. Gesetzliche Grundlagen

Im Jahr 2010 initiierte die EU-Kommission als eine der Lehren aus der Finanzmarktkrise eine Abschlussprüferreform, die im Jahr 2014 zur europäischen Abschlussprüfer-Verordnung (EU-APrVO), zur europäischen Abschlussprüfer-Richtlinie (AP-Rl) und im Anschluss zu verschiedenen Umsetzungsgesetzen der Mitgliedstaaten führte.In Deutschland wurden die neuen Anforderungen gesetzlich im Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz vom März 2016 umgesetzt und materiell-inhaltlich ausgefüllt durch IDW PS 401, der die berufsständischen Regelungen des internationalen Prüfungsstandards ISA 701 in einen nationalen Prüfu...

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