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Auswirkungen des InvStRefG auf die Steuerabgrenzung von Fondsanlegern
Der Fall – die Lösung
1. Vorbemerkungen
Zum tritt das durch das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) neu gefasste Investmentsteuergesetz (InvStG n.F.) in Kraft. Danach können nur Spezial-Investmentfonds zur fortgesetzten Anwendung der bisherigen semitransparenten Besteuerung optieren. Für Anleger von Publikums-Investmentfonds (sowie von Spezial-Investmentfonds, die die sog. „Transparenzoption“ nicht ausüben) kommt es zu einer Ablösung des Systems der Semi-Transparenz durch ein modifiziertes Trennungsprinzip. Diese Systemänderung führt für betriebliche Fondsanleger zu umfassenden Änderungen bei der Abgrenzung laufender und latenter Steuern.
Das modifizierte Trennungsprinzip des InvStG n.F. führt zunächst zu einer beschränkten Steuerpflicht des Fonds für die durch ihn erzielten inländischen Einkünfte. Auf Ebene des Fondsanlegers sind zukünftig über § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG die sog. „Investmenterträge“ steuerpflichtig. Diese umfassen Ausschüttungen, Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen sowie die „Vorabpauschalen“. Letztere führen auch im Thesaurierungsfall zu einer laufenden Mindestbesteuerung der stillen Reserven in den fraglichen Fondsanteilen in Höhe von 70% eines Zinssatzes, der aus der langfristig erzie...