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Die Anwendung der Prinzipal-Agenten-Regelungen des IFRS 15 auf Auslagerungsbeziehungen im Asset Management
Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet die von ihr aufgelegten Investmentvermögen nach § 17 Abs. 1 KAGB. Dies setzt voraus, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft mindestens die Portfolioverwaltung und/oder das Risikomanagement erbringt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft aber auch von anderen Unternehmen (sog. Auslagerungsunternehmen) unterstützen lassen.
Der folgende Beitrag wendet die Regelungen des IFRS 15 auf einen Beispielfall aus dem Bereich des Asset Managements an. Analysiert wird die Anwendung der Regelungen bei Auslagerung des Portfoliomanagements.
1. Vorbemerkungen
Auslagerungen können einfache Verwaltungsaufgaben wie z.B. die Compliance-Funktion oder die Interne Revision, aber auch das Portfoliomanagement betreffen und unterschiedliche Umfänge annehmen. So unterscheidet die Bilanzierungspraxis bei der Auslagerung des Portfoliomanagements die vollständige Auslagerung oder die Einbindung eines Anlageberaters.
Auslagerungsbeziehungen, an denen regelmäßig mehr als zwei Vertragsparteien beteiligt sind, sind im Hinblick auf die Regelungen des Prinzipal-Agenten-Konzepts des IFRS 15 „Revenue from Contracts with Customers“ zu untersuch...