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IRZ 1, Jänner 2017, Seite 3

Liebe Leserinnen und Leser,

Eva Trischberger

wie werden Wertminderungen und Wertaufholungen auf Sachanlagen im Umsatzkostenverfahren (UKV) dargestellt? Die Frage interessiert nicht nur in der Theorie. Sie spielt insbesondere eine praktische Rolle, da die Mehrzahl der deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen (73% der DAX- und 67% der MDAX-Unternehmen) 2015/2016 ihre GuV nach dem UKV aufstellten. Die IFRS zumindest geben keine konkreten Handlungsanweisungen, wie die Sachverhalte bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens zu behandeln sind. In der Praxis ist nahezu jede Variante denkbar: uneinheitlicher Ausweis (d.h. die Zuordnung der Wertminderungen zu den Umsatz- und/oder Funktionskosten und die Zuordnung der Erträge aufgrund von Wertaufholungen zu den Sonstigen Erträgen), einheitlicher Ausweis oder mixed presentation. Benjamin Roos hat diese „diversity in practice“ unter Auswertung der Konzernabschlüsse 2015 bzw. 2015/2016 der im DAX und MDAX notierten Unternehmen näher untersucht. Welches ist die richtige Vorgehensweise? In Ermangelung expliziter IFRS-Vorgaben beurteilt Roos – unter dem Aspekt der internen Steuerung – den Ausweis der Wertminderungen auf Sachanlagen entweder in den Umsatz- oder den Funktionskosten am sach...

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