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Klassifizierung und bilanzielle Erfassung eines debt for equity oder debt for debt swap
Der Anstieg von Unternehmenskrisen führt zum Einsatz verschiedener Sanierungsmaßnahmen. Ein häufig anzutreffendes Instrumentarium stellt dabei die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital (debt for equity swap) dar. Insbesondere in Fällen, in denen eine hierdurch intendierte Investorenstellung des vormaligen Gläubigers von besonderen Anspruchsberechtigungen begleitet wird, ist die Prüfung seiner tatsächlich vorliegenden Eigentümerposition erforderlich. Erst nach einer entsprechenden Klassifizierung dem Grunde nach folgt die erfolgsneutral oder im Anwendungsbereich des IFRIC 19 vorzunehmende erfolgswirksame Umbuchung in das Eigenkapital. Liegt weiterhin Fremdkapital vor bzw. wurde nur ein Teil der Verbindlichkeit in Eigenkapital gewandelt, ist eine Einflussnahme von geänderten vertraglichen Bedingungen für den Fremdkapitalansatz zu hinterfragen. Ist danach vom Entstehen einer „Neuverbindlichkeit” auszugehen, geht ihre Erstbilanzierung mit der Ausbuchung der alten Schuld einher (debt for debt swap). Während auf Ebene der internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS 32 wie auch die einschlägigen Bestimmungen des IAS 39 (IFRS 9) Anhaltspunkte für die Lösung genannter Fragestellungen l...