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IRZ 7-8, Juli 2016, Seite 303

Einbeziehung von bisher nicht wesentlichen Tochterunternehmen – Korrektur einer Saldierung

Der Fall – die Lösung

Roman Rohatschek

1. Der Fall

Die Konzernmutter M (MU-M) erstellt seit Jahren einen Konzernabschluss und hat das 100 % Tochterunternehmen T (TU-T), das vor mehreren Jahren gegründet wurde, bisher aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht einbezogen, sondern die Anteile in Höhe der Anschaffungskosten von 1.000 GE in der Konzernbilanz aufgenommen. Da das Unternehmen künftig auch dazu genutzt werden soll, ein neues Produkt auf dem osteuropäischen Markt zu vertreiben, wird es die untergeordnete Bedeutung aus Sicht der Konzernleitung jedenfalls verlieren, weshalb das Tochterunternehmen nun in den Konzernabschluss mittels Vollkonsolidierung einbezogen werden soll. Bei genauer Analyse des Sachverhalts steht das MU-M vor folgender Ausgangssituation:

a) Variante I: Der Buchwert des Eigenkapitals von TU-T beträgt 1.000 GE. Die quantitativen Auswirkungen als vollkonsolidiertes TU sind als unwesentlich zu betrachten.

b) Variante II: Der Buchwert des Eigenkapitals von TU-T beträgt 3.000 GE, da in der Vergangenheit die erzielten Gewinne an MU-M nicht ausgeschüttet wurden. Die quantitativen Auswirkungen als vollkonsolidiertes TU sind als wesentlich zu betrachten.

Das Konzernmanagement stellt sich nun die Frage, ob das ...

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