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IRZ 7-8, Juli 2016, Seite 297

Brexit – Implikationen für die Rechnungslegung und die Standardentwicklung

Andreas Barckow

Am entschied sich eine knappe Mehrheit der Bürger Großbritanniens für einen Austritt aus der Europäischen Union (im Volksmund als „Brexit” bezeichnet). Auch wenn das Referendum keine unmittelbare Bindungswirkung für die politisch Handelnden in London hat, gehen Beobachter weitgehend davon aus, dass das Ergebnis als Volkes Wille faktisch bindend ist. Und in der Tat hat die neue Vorsitzende der Konservativen deutlich gemacht, dass ein Zurückrudern für sie nicht in Frage komme. Inwieweit nach IFRS bilanzierende Unternehmen und die Standardentwicklung als solche vom Brexit-Votum betroffen sein werden, zeigt die nachfolgende Einschätzung. Aktuell könnte bereits hinsichtlich der anstehenden Halbjahresfinanzberichterstattung konkreter Handlungsbedarf bestehen.

Für die Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzierender Unternehmen ergeben sich aus dem Brexit selbst noch keine unmittelbaren Rechtsfolgen, weil die britische Regierung bis zum offiziellen Abschluss des Austrittsverfahrens weiterhin Mitglied der EU bleibt und bis dahin alle geschlossenen Verträge weiterhin Rechtsgültigkeit behalten. So müssen britische börsennotierte Unternehmen ...

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