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GesRZ 1, Februar 2019, Seite 1

Related Party Transactions als Anstoß für angemessene Unvereinbarkeitskonfliktregelungen im Aufsichtsrat

Susanne Kalss

Bis Juni 2019 ist die Novelle der Aktionärsrechte-Richtlinie in das österreichische Recht umzusetzen. Die Richtlinie bezieht sich allein auf die börsenotierten Gesellschaften. Der österreichische Gesetzgeber wird die Umsetzungsregelungen auch nur für die börsenotierten Gesellschaften in Geltung setzen und nicht auf die kapitalmarktfernen Gesellschaften ausdehnen.

Neben Bestimmungen über die Vergütungspolitik und den Vergütungsbericht sowie die Befassung der Hauptversammlung damit sieht das Gesetz Regelungen über sog related party transactions, somit über Geschäfte mit nahestehenden Personen, vor. Dabei geht es um eine Zustimmungspflicht anderer Gesellschaftsorgane, eine allfällige Offenlegung und externe Prüfung der Angemessenheit der Bedingungen. Der österreichische Gesetzgeber wird sich für eine – schon in § 95 Abs 5 AktG angelegte – Zustimmung des Aufsichtsrats entscheiden. Das AktG und ebenso die Schwesterregelungen in § 30j Abs 5 GmbHG sowie § 24e Abs 3 GenG sehen einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte vor. Insofern ist es völlig konsequent, die Zustimmungspflicht dem Aufsichtsrat und nicht der Hauptversammlung zuzuordnen.

Die geplanten Regelungen über related party transactions betreten in Österreich keineswegs völliges ...

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