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GesRZ 4, August 2014, Seite 254

Anordnung eines Pflichtangebots wegen Gefährdung von Vermögensinteressen der Minderheitsaktionäre trotz Vorliegens der Kriterien der Sanierungsausnahme

§ 3 Z 1, § 22 Abs 1, § 25 Abs 1 Z 2 und Abs 2 ÜbG

1. Werden Aktien zu bloßen Sanierungszwecken erworben, so besteht regelmäßig keine Pflicht zur Stellung eines Pflichtangebots.

2. Trotz Vorliegens der Kriterien der Sanierungsausnahme kommen eine Gefährdung der Aktionäre im Rahmen einer Sanierung und die Notwendigkeit der Anordnung eines Pflichtangebots jedoch dann in Betracht, wenn bloß einzelnen Aktionären der Ausstieg aus der Gesellschaft ermöglicht wird.

3. Wäre es nämlich dem Bieter gestattet, bloß einzelnen Aktionären zu einem nicht bloß symbolischen Kaufpreis den Ausstieg aus der Zielgesellschaft zu ermöglichen, so wären die Vermögensinteressen der Minderheitsaktionäre gefährdet, die nicht im Wege eines Pflichtangebots aussteigen können und weiterhin das Risiko eines Misserfolgs der Sanierung tragen müssten. Dadurch wäre das Gleichbehandlungsgebot verletzt.

(ÜbK 2013/2/4-74)

Die Zielgesellschaft ist eine österreichische AG. Ihr Grundkapital beträgt 3.635.000 Euro und ist in 500.000 Stück Aktien unterteilt, die zum Handel im geregelten Freiverkehr der Wiener Börse zugelassen sind und im Segment Standard Market Continuous notiert werden.

Die Rekurswerberin zeigte am bei der...

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