Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umfang der Vertretungsbefugnis des neu bestellten Geschäftsführers zur Anmeldung seiner Eintragung ins Firmenbuch
1. Der neu bestellte, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht vertretungsbefugte Geschäftsführer ist nicht zur Anmeldung seiner Eintragung ins Firmenbuch legitimiert.
2. Die Ausnahmebestimmung, wonach der abberufene oder zurückgetretene Geschäftsführer das Erlöschen seiner Vertretungsbefugnis zur Eintragung ins Firmenbuch anmelden kann, bietet keine Grundlage für einen Analogieschluss, wonach ein mit Wirksamkeit „ab Eintragung ins Firmenbuch“ neu bestellter Geschäftsführer zur Anmeldung seiner Eintragung legitimiert wäre.
(OLG Linz 6 R 15/14i, 6 R 17/14h; LG Wels 27 Fr 3677/13y)
Der Geschäftsführer H. K. erklärte mit Schreiben vom seinen Rücktritt als Geschäftsführer mit Wirkung zum . Darauf wurde mit Gesellschafterbeschluss vom Mag. A. H. zum neuen Geschäftsführer mit selbständiger Vertretungsbefugnis und mit Wirksamkeit „ab Eintragung in das Firmenbuch“ bestellt. Der zurückgetretene und der neu bestellte Geschäftsführer beantragten mit der am an das Firmenbuchgericht abgesendeten Eingabe die Löschung des abgetretenen Geschäftsführers H. K. und die Eintragung des neuen Geschäftsführers Mag. A. H., der ab seiner Eintragun...