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ASoK 4, April 2016, Seite 155

Übernahme von Strafen durch Dritte als Vorteil aus dem Dienstverhältnis

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Der UFS hat 2013 entschieden, dass der Ersatz einer Verwaltungsstrafe, die dem Geschäftsführer einer GmbH wegen eines Verstoßes gegen das AuslBG vorgeschrieben wurde, durch eine drittes Unternehmen (Vertragspartner des Arbeitgeberunternehmens des Geschäftsführers, das zugesichert hat, bei der Erfüllung eines Werkvertrages nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften zu verstoßen) keinen lohnwerten Vorteil darstellt. Begründet wurde dies damit, dass Strafen primär wegen des privaten Verschuldenselements steuerlich nicht abzugsfähig sind, der Ersatz somit eine in der Privatsphäre eingetretene Vermögensminderung abdeckt und kein ausreichender VerS. 156 anlassungszusammenhang der Ersatzleistung mit dem Dienstverhältnis im Sinne einer Frucht der Arbeitsleistung besteht.

Der VwGH hat dieser Ansicht nunmehr widersprochen. Demnach liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, weil das „schädigende“ Ereignis im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit gestanden ist und somit ein klarer Veranlassungszusammenhang zwischen dem im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung zwischen Arbeitgeber und dem dritten Unternehmen geleisteten Ersatz der St...

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