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IRZ 3, März 2015, Seite 87

Liebe Leserinnen und Leser,

nach dem BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) und dem MicroBilG (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz) ist dies ein weiterer Schritt der HGB-Reform: Anfang des Jahres hat das BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) seinen Regierungsentwurf zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vorgelegt. Auf europäischer Ebene dient der Gesetzentwurf der Transformation der neuen EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die bis spätestens zum in nationales Recht überführt sein muss.

Im Gegensatz jedoch zu der großen Bilanzreform durch das BilMoG stellen weder Referenten- noch Regierungsentwurf vom zum BilRUG auf eine Positionierung bzgl. IFRS ab. In dieser Hinsicht geht Hanno Kirsch in seinem Beitrag der Frage nach, ob – sechs Jahre, nachdem der deutsche Gesetzgeber mit dem BilMoG einen wesentlichen Schritt in Richtung der Annäherung des deutschen Handelsbilanzrechts an die IFRS vollzogen hat und dies auch in der Zielsetzung der seinerzeitigen Reform zum Ausdruck brachte –, dieses Ziel auch mit dem BilRUG noch weiterverfolgt wird. Der Autor dekliniert einzelne Posten durch und setzt sie zu den IFRS, auch zum IFRS for SMEs in Relation....

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