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IRZ 1, Jänner 2015, Seite 35

Die Wechselwirkungen der Vorschriften zu Modifikationen und Expected Credit Lossesnach IFRS 9 „Financial Instruments”

Judith Gehrer, Joachim Krakuhn und Peter Schüz

Der am durch das IASB veröffentlichte IFRS 9 „Financial Instruments” enthält zum einen explizite Vorschriften zur Bilanzierung von Vertragsanpassungen finanzieller Vermögenswerte und zum anderen Regelungen zur Erfassung von kreditrisikoinduzierten erwarteten Verlusten (Expected Credit Loss Model). In der Praxis stellen sich abzeichnende finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die ihrerseits Grundlage für ein Impairment sind, häufig den Auslöser für Vertragsanpassungen dar, z.B. in Form einer Zinsstundung oder eines Teilverzichts. Es stellt sich daher die Frage, wie die Vorschriften zur Bilanzierung von Modifikationen und die Vorschriften zur Erfassung von erwarteten Verlusten (Impairment) zusammenhängen und welche Wechselwirkungen bestehen.

Im Beitrag werden die Vorschriften zur Bilanzierung von Modifikationen sowie das Expected Credit Loss Model nach IFRS 9 dargestellt und erläutert. Anschließend erfolgt eine Beschreibung der Wechselwirkungen von Modifikationen mit den Anforderungen zur Erfassung von Expected Credit Losses anhand eines Buchungsbeispiels.

1. IFRS 9-Vorschriften zur Bilanzierung von Modifikationen

1.1. Auslöser und bilanzielle Folge von Modifikationen

In IFRS 9 werden Vertragsanpassungen von finanziellen Vermögenswerten als Modifikationen (

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