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GesRZ 4, August 2014, Seite 223

Verschmelzung up- und downstream ist aus der Sicht der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften dasselbe

Manfred Umlauft

Der vorliegende Beitrag ist eine Replik auf die von Klaus Jennewein im letzten GesRZ-Heft in der Rubrik „Aus dem Firmenbuchalltag“ sowie im iusmapsBLOG vom gemachten Aussagen.

I. Die gegensätzlichen Meinungen

Jennewein antwortet auf meinen in der NZ unlängst veröffentlichten Beitrag. Zentral geht es ua um die Frage, ob im Falle einer Mutter-Tochter-Verschmelzung bei der Wertermittlung des Vermögens der Muttergesellschaft ihr Beteiligungsansatz an der Tochtergesellschaft außer Ansatz zu lassen ist oder nicht. Ich habe – im Einklang mit der hA in Österreich – die Meinung vertreten, dass dieser Beteiligungsansatz unabhängig von der Verschmelzungsrichtung keine Berücksichtigung finden darf, da ansonsten im fusionierten Vermögen nach der Verschmelzung der Wert der Tochtergesellschaft zweimal berücksichtigt würde, nämlich einmal verkörpert im Beteiligungsansatz der Mutter- an der Tochtergesellschaft und außerdem durch Erfassung des „direkten“ Vermögens der Tochtergesellschaft als Teil des fusionierten Vermögens.

Jennewein teilt diese Meinung nur bei der Downstream-Verschmelzung, da bei dieser Verschmelzungsrichtung der Beteiligungsansatz an der übernehmenden Tochtergesellschaft ge...

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