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Planmäßige Abschreibung materieller und immaterieller Vermögenswerte
Änderungen von IAS 16 und IAS 38
Sowohl für abnutzbare materielle Vermögenswerte, die längerfristig im Unternehmen genutzt werden, als auch für immaterielle Vermögenswerte mit einer beschränkten Nutzungsdauer sehen die entsprechenden Regelungen der IFRS für die Fortschreibung grundsätzlich die Pflicht zur Vornahme planmäßiger Abschreibungen vor. Regelmäßig ist hierfür die lineare Abschreibungsmethode anzuwenden, sofern nicht eine andere Methodik den Verlauf der (Ab-)Nutzung besser widerspiegelt. Im Mai 2014 hat das IASB nunmehr Neuregelungen zu IAS 16 und IAS 38 veröffentlicht, die zu Änderungen der anzuwendenden Methodik führen und ab 2016 anzuwenden sind. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die derzeit geltenden Regelungen und zulässigen Vorgehensweisen sowie die zukünftigen Änderungen und veranschaulicht diese anhand von Beispielen.
1. Planmäßige Abschreibung materieller Vermögenswerte
Nach IAS 16.6 handelt es sich bei Sachanlagen um materielle Vermögenswerte, deren Nutzung erwartungsgemäß länger als eine Periode (aber nicht unendlich, sondern zeitlich begrenzt) erfolgt und die für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungsz...