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IRZ 11, November 2014, Seite 412

Bildung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge nach IFRS unter Beachtung der deutschen Mindestbesteuerung

Der Fall – die Lösung

Frank Richter

1. Der Fall

Die A-AG, Berlin, erstellt ihren Abschluss nach IFRS. Zum betragen die steuerlichen Verlustvorträge 12,0 Mio. €. Für die Abschlusserstellung zu diesem Stichtag ist noch der Umfang der zu aktivierenden latenten Steuern auf Verlustvorträge zu bestimmen.

Folgende Informationen liegen vor:

Der nach IAS 12.47 zu berücksichtigende Steuersatz beträgt 30 %.

Die A-AG verfügt über eine langfristige Steuerplanung mit den steuerlichen Ergebnissen für die kommenden Jahre. Ein Auszug aus dieser Steuerplanung ist in Abb. 1 dargestellt.

Zum hat die A-AG im Einklang mit IAS 38.57 Entwicklungskosten in Höhe von 10,0 Mio. € aktiviert. Steuerrechtlich besteht für diese Entwicklungskosten ein Aktivierungsverbot. Die aktivierten Entwicklungskosten werden nach IFRS – beginnend ab dem – über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Dies führt über die nächsten fünf Jahre zur Umkehrung von zu versteuernden temporären Dif ferenzen in Höhe der planmäßigen Abschreibung (2,0 Mio. € jährlich), die bereits in der Steuerplanung enthalten sind. Temporäre Differenzen aus weiteren Sachverhalten bestehen nicht.

Abb. 1: Auszug Steuerplanung zum inkl. Umkehrung z...

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