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GesRZ 4, August 2014, Seite 216

Sondergesetz zur HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden, wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vom Nationalrat am beschlossen (54/BNR 25. GP).

Im Zentrum des Gesetzes stehen folgende Maßnahmen:

  • Der BMF erhält die Kompetenz, Teile der HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG durch eine Übertragungsanordnung auf einen anderen Rechtsträger auszugliedern.

  • Es wird die Möglichkeit geschaffen, die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG in einer Abbaueinheit fortzuführen.

  • (Sanierungs-)Verbindlichkeiten der HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG, deren Fälligkeitstag vor dem liegt, erlöschen gleichzeitig mit allfälligen Sicherheiten (praktisch betrifft dies nur jene Verbindlichkeite...

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